Die Hexenverfolgung ging in Europa mit dem Zeitalter der Aufklärung zu Ende. Trotzdem wurden in Europa weiterhin Frauen als »Hexe« verurteilt, die Letzte erst 1944.
Die schottische Hausfrau Helen Duncan (*1897 in; †1956), aus Callander, Perthshire, Schottland war eine bekannte Wahrsagerin und Geisterbeschwörerin. Sie wurde im Januar 1944 verhaftet und zu 9 Monaten Haft verurteilt. Grundlage des Urteils war der ›Witchcraft Act‹, ein aus dem Jahr 1735 stammendes Anti-Hexereigesetz. Dieses stellte allerdings nicht die Hexerei als solche unter Strafe, sondern auch die Ausnutzung des Glaubens an Hexen zu betrügerischen Zwecken.
Der ›Witchcraft Act‹ wurde 1951 auf Betreiben von Winston Churchill außer Kraft gesetzt
Wie kam es den Hexenprozessen?
Die Hexenverfolgungen in Europa fanden überwiegend in der »Frühen Neuzeit« statt. In der Zeit von 1450 bis 1750 erreichten sie ihren Höhepunkt. Am meisten davon betroffen waren die Gebiete des «Heiligen Römischen Reiches« und die angrenzenden Gebieten. Man geht hier von ungefähr 40.000 Hexenverbrennungen aus. Das sind fast die Hälfte der gesamteuropäischen Hinrichtungen.
Schwere Krisen am Übergang von Mittelalter zu Neuzeit
Zur massiven Verunsicherung trug ab dem 15. Jahrhundert die sog. »Kleine Eiszeit« bei. Dies führte zu einer spätmittelalterlichen Agrarkrise. Extreme Verteuerung der landwirtschaftlichen Produkte infolge der Extremwetterverhältnisse (Kälte, Hagel, Unwetter) und in deren Folge die körperliche Schwächung der Menschen bot Seuchen (Pest) und Pandemien reiche Nahrung. Die Auswirkungen reichten bis ins 18. Jahrhundert hinein.
Da immer wieder Angst und Schrecken herrschten kamen viele Menschen zu der Ansicht, der Kirche fehlten befriedigende Antworten auf das Massensterben. Erst im Zeitalter der Aufklärung, das durch Vernunft und selbstständiges Denken geprägt war, stießen die grausamen Hexenjagden mehr und mehr auf Ablehnung.
Um 1700 gab es nur noch wenige Hexenprozesse. Einige bekannte Personen, wie der berühmte Mediziner Friedrich Hoffmann aus Halle, waren allerdings noch zu dieser Zeit überzeugt, dass es Menschen gäbe, die andere durch Hexensprüche erkranken ließen.
Nach und nach schrieb das Recht vor, dass Gerüchte und Eingeständnisse unter Folter nicht zulässig waren, um Menschen schuldig zu sprechen.
Das letzte Todesopfer der Hexenverfolgung in Brandenburg war am 17. Februar 1701 die 15-jährige Magd Dorothee Elisabeth Tretschlaff, die in Fergitz in der Uckermark wegen Buhlerei mit dem Teufel enthauptet wurde.
Es gab weitere Prozesse, die jedoch mit Freisprüchen endeten.
1714 ließ König Friedrich Wilhelm I. die Brandpfähle abreißen, nachdem bereits 1708 mit der Festlegung, dass Urteile auf Anwendung der Folter durch den König persönlich im Einzelfall zu bestätigen waren, den Hexenprozessen die Basis genommen worden war.
Teile der Bevölkerung forderten aber weiterhin noch lange Zeit die Hexenverfolgung.
Die letzten Hexenprozesse auf deutschem Boden
Am 19. August 1738 wurden im letzten Hexenprozess am Niederrhein die zum Zeitpunkt ihrer Verhaftung erst 14-jährige Helena Curtens sowie Agnes Olmans (Mutter dreier Töchter) wegen Hexerei und Buhlschaft mit dem Teufel in Düsseldorf-Gerresheim durch Verbrennung hingerichtet.
Im Saarland wurde die letzte Hexe im Jahr 1728 in Blieskastel hingerichtet. Die Frau hieß Maria Barbara Schillinger und war eine Bäuerin aus Wolfersheim. Sie wurde der Hexerei bezichtigt, gefoltert und schließlich verbrannt. Dieses Ereignis gehört zu den letzten Hexenprozessen in Deutschland überhaupt. Andere Quellen berichten ebenfalls aus dem Jahr 1728. Danach wurde eine Frau namens Susanna Becker aus Furpach in Neunkirchen beschuldigt, verurteilt und auf dem Scheiterhaufen hingerichtet.
In Südwestdeutschland wurde als eine der letzten der Hexerei angeklagten Frauen Anna Schnidenwind am 24. April 1751 in Endingen am Kaiserstuhl hingerichtet.
Vermutlich fand die letzte Hexenhinrichtung auf Reichsboden 1756 in Landshut statt: Am 2. April 1756 wurde die 15-jährige Veronika Zeritschin als Hexe verbrannt, nachdem sie geköpft worden war.
Am 4. April 1775 wurde im Stift Kempten im Allgäu Anna Schwegelin wegen Teufelsbuhlschaft als letzter Hexe in Deutschland der Prozess gemacht.
Das Urteil des Fürstabts Honorius Roth von Schreckenstein, dem kraft kaiserlichen Privilegs (Campidona sola judicat) die geistliche und weltliche Gerichtsbarkeit zustand, wurde aber nicht vollstreckt, da der Fürstabt wenige Tage vor der Vollstreckung befahl, erneut die Ermittlungen aufzunehmen. Der Fall wurde jedoch nicht weiter verfolgt, sodass Anna Schwegelin 1781 im Kemptener Gefängnis eines natürlichen Todes starb.
Noch später, nämlich 1782, wurde als letzte Hexe der Schweiz Anna Göldi in Glarus (Schweiz) hingerichtet, allerdings wurden im Urteil Begriffe wie »Hexerei« oder »Zauberei« vermieden.
Es war die letzte legale Hexenhinrichtung, die zum Entsetzen der protestantischen Öffentlichkeit in dem reformierten Schweizer Kanton Glarus durchgeführt wurde. Sie rief europaweit Empörung hervor. Im Jahre 1783 stellte der Rat von Stein am Rhein (CH) eine Untersuchung an gegen vier Männer, die wegen Zauberei und Hexerei verdächtigt wurden.
Die letzte überlieferte Hinrichtung einer Hexe in Mitteleuropa fand 1793 in Südpreußen statt. Wilhelm G. Soldan und Heinrich Heppe schrieben in ihrer grundlegenden Arbeit »Ohne Zweifel war das der letzte gerichtliche Hexenbrand [...], den Europa im achtzehnten Jahrhundert gesehen hat«.
Es ist wenig wahrscheinlich, dass der Prozess wirklich stattfand.
Informationen darüber stammen nur aus einer und zudem recht unsicheren Quelle.
Es war jedoch mit Sicherheit nicht die letzte »gerichtliche« Behandlung von Hexerei. Noch 1836 wurde eine vermeintliche Hexe von den Fischern der Halbinsel Hela der Wasserprobe unterworfen und, da sie nicht untersinken wollte, gewaltsam ertränkt.
Der letzte Hexenprozess Europas
Als letzter Hexenprozess in Europa gilt wie bereits oben ausgeführt die Verurteilung der Schottin Helen Duncan im Jahr 1944. Der letzte Hexenprozess Europas fand also gerade mal vor etwas mehr als einem halben Jahrhundert in Schottland statt. Die Festnahme war eine Art »Vorsichtsmaßnahme« des englischen Geheimdienstes MI5.
Während einer spirituellen Sitzung soll Helen Duncan Informationen über militärische Pläne preisgegeben haben, die eigentlich geheim waren und die sie nicht hätte wissen können.
Damals liefen die Vorbereitungen für die Invasion der Alliierten in die Normandie (D-Day) und man wollte kein Risiko eingehen. Helen Duncan wurde deshalb zu neun Monaten Haft verurteilt.
Luthers Haltung zur Hexenverfolgung
Auch der gefeierte Reformator der evangelischen Kirche, Martin Luther, der die Bibel aus dem Lateinischen übersetzte, war überzeugt von der Möglichkeit des Teufelspaktes.
Er befürwortete die gerichtliche Verfolgung von Zauberern und Hexen. Aber in der christlichen Kirche gab es ebenso Menschen, die sich gegen die Hexenverfolgung aussprachen.
Martin Luther war überzeugt von der Möglichkeit des Teufelspaktes, der Teufelsbuhlschaft und des Schadenzaubers und befürwortete die gerichtliche Verfolgung von Zauberern und Hexen.
Die Aussage des Alten Testaments »Die Zauberinnen sollst du nicht am Leben lassen« (Ex 22,17 LUT) hatte für ihn Gültigkeit. Dies wird in einer Hexenpredigt deutlich, die Luther zu dieser Stelle hielt. Er verlieh hier seinem Abscheu vor dem Übel der Hexerei Ausdruck und gab einer Verurteilung der im Verdacht stehenden Frauen recht:
»Es ist ein überaus gerechtes Gesetz, dass die Zauberinnen getötet werden, denn sie richten viel Schaden an, was bisweilen ignoriert wird, sie können nämlich Milch, Butter und alles aus einem Haus stehlen… Sie können ein Kind verzaubern… Auch können sie geheimnisvolle Krankheiten im menschlichen Knie erzeugen, dass der Körper verzehrt wird… Schaden fügen sie nämlich an Körpern und Seelen zu, sie verabreichen Tränke und Beschwörungen, um Hass hervorzurufen, Liebe, Unwetter, alle Verwüstungen im Haus, auf dem Acker, über eine Entfernung von einer Meile und mehr machen sie mit ihren Zauberpfeilen Hinkende, dass niemand heilen kann
[…] Die Zauberinnen sollen getötet werden, weil sie Diebe sind, Ehebrecher, Räuber, Mörder
[…] Sie schaden mannigfaltig. Also sollen sie getötet werden, nicht allein weil sie schaden, sondern auch, weil sie Umgang mit dem Satan haben.« (Predigt vom 6. Mai 1526, WA 16, 551f.)
Zahlreiche lutherische Theologen, Prediger und Juristen und Landesherren, zum Beispiel Heinrich Julius (Braunschweig-Wolfenbüttel) beriefen sich später auf einschlägige Aussagen Luthers.
Calvin und die Hexenprozesse
Genau wie Luther befürwortete Johannes Calvin die Verfolgung und Hinrichtung von Hexen.
Unter Berufung auf die Bibelstelle Exodus 22,17 LUT erklärte Calvin, Gott selbst habe die Todesstrafe für Hexen festgesetzt. In Predigten tadelte er darum jene, welche die Verbrennung der Hexen ablehnten, und wollte sie als Verächter des göttlichen Wortes aus der Gesellschaft ausstoßen.
Calvin glaubte, dass Männer und Frauen in Genf drei Jahre lang durch Zauberkünste die Pest ausgebreitet hätten, und hielt alle ihnen durch die Folter abgepressten Selbstanschuldigungen für wahr, nachträglichen Widerruf für unwahr.
1545 wurden innerhalb weniger Monate 34 angebliche Hexen verbrannt.
Moderne Hexenverfolgung
Unzählige Frauen wurden zwischen dem 13. und dem 18. Jahrhundert in Europa getötet.
In anderen Ländern existiert die grausame Hexenverfolgung noch heute. Aber auch heute noch gibt es grausame Hexenverfolgungen:
In einigen Gebieten Südostasiens, Lateinamerikas und Afrikas ist es keine Seltenheit, dass überwiegend Frauen der Hexerei bezichtigt und getötet oder verstümmelt werden.
Nach einigen Schätzungen sollen dort seit 1960 sogar mehr Menschen wegen Hexerei hingerichtet worden sein, als während der europäischen Verfolgungszeit.
Vor allem in Regionen der afrikanischen Länder Tansania, Kongo und in Teilen Südafrikas ist die Hexenverfolgung leider kein dunkles Kapitel in der Geschichte, sie findet immer noch statt.
siehe hierzu auch die folgenden Kapitel:
Quellen: wikipedia.org; ChatGBT; Internet