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Website Thomas Abel

Das Porto - Entwicklung des Portowesens

Empfänger zahlt Gebühr

Postkurse 1563

Nach einem Portostreit gab es im Mai 1534 erstmals eine Absprache zwischen dem Generalpostmeister Johann Baptista von Taxis in den Niederlanden, Mapheo von Taxis in Spanien und Simon von Taxis in Mailand.

Als Schiedsrichter fungierte der Postmeister Johann Anton von Taxis aus Augsburg. Danach entschied der Große Rat zu Mecheln den Streit.

Zu Beginn der regulären Postdienste gab es keinen einheitlichen Tarif für private Kunden. Die Höhe der Beförderungsgebühr wurde nach dem Gewicht der Postsache und der Länge der Wegstrecke errechnet.

Die Entrichtung der Beförderungsgebühren, also der Summe, die heute mit dem Wort »Porto« bezeichnet wird, wurde nicht durch den Absender beglichen, sondern der Empfänger bezahlte an den Postillon die Gebühren.

Der Postunternehmer verlangte die Bezahlung für die Zustellung erst, nachdem er sie vorgenommen hatte.

Möglicherweise spielte auch der Gedanke eine Rolle, dass der Absender, in Ungewissheit über das Schicksal seiner der Post übergebenen Sendung, im Vorhinein gar nicht hätte zahlen wollen.

Gewiss hat auch der Gesichtspunkt seine Berechtigung, dass der Postunternehmer, wissend, dass erst bei der Zustellung der Sendung die Beförderungsgebühr entrichtet wird, alles daransetzte, dass seine Boten so zuverlässig und so gut wie möglich arbeiteten und auf kürzestem Weg und in raschester Weise die ihnen aufgetragenen Ziele erreichten.

So schrieb Malherbes am 8. Juni 1621 seinem Freund Claude Fabri, Parlamentsrat der Provence:

»Zögern Sie nicht, wenn es Ihnen beliebt, mir zu schreiben und die Beförderungsgebühr bei mir kassieren zu lassen, auf dass die Postboten williger seien, es schnell zu tun.«

Die Bezahlung der Postsendung durch den Empfänger ermöglichte auch zu einer Zeit, als es noch keine Freimarken gab, Briefe einfach in eine der Sammelbüchsen zu werfen, aus denen sie der Postverwalter zusammenholte, sodass die oft beschwerlichen Einlieferungen beim Postamt vermieden werden konnten.

               

Absender zahlt Gebühr

Im Heiligen Römischen Reich

Ein früher Beleg für vorausbezahltes Porto ist der Stundenpass von 1506 auf der Postroute von Mecheln nach Innsbruck. Nach diesem Stundenpass übernahm einer der Postreiter beim Vorbeiritt an Speyer ein Päckchen für die Welser. Er erhielt mehrere Gulden zur Weiterbeförderung von Söflingen bei Ulm nach Augsburg.

      

Frankreich

Ein französischer Beleg für eine Postsendung, bei der die Gebühr vom Absender gegen Quittung des Annahmepostamtes bezahlt wurde, stammt vom 18. Juli 1653, als Jean-Jacques Renouard de Villayer von Ludwig XIV. eine »königliche Erlaubnis« erhielt, Briefe von einem Pariser Bezirk nach dem anderen zu tragen.

Dieses königliche Privileg war nicht nur für Monsieur de Villayer ausgefertigt worden, sondern es trug noch den Namen des Grafen de Nogent, der aber nie an diesem Postdienst teilnahm – es sei denn vielleicht am Gewinn.

Er wäre damit ein früher Vorläufer jener »Beziehungsverwerter«, die für ihre Auftraggeber vorteilhafte Verträge erreichen.

Monsieur de Villayer ließ durch Maueranschläge in Paris seine neue Posteinrichtung affichieren.

In erster Linie wies er darauf hin, dass die Boten viel schneller arbeiten würden, da sie ja nicht beim Empfänger auf die Bezahlung der von ihnen übergebenen Sendung zu warten brauchten.

Der zweite Hinweis besagte, dass es nur richtig und in Ordnung sei, wenn jener, der einen Brief an einen anderen schicke, der ihn vielleicht gar nicht haben wolle, für die Zustellung bezahle.

Und das dritte Argument entsprach am stärksten dem französischen Esprit: »Durch meine Post können viele Leute an Personen schreiben, denen sie aus besonderer Höflichkeit nicht zumuten möchten, die Postgebühr zu bezahlen, und außerdem können sie auch ihrem Advokaten oder Bevollmächtigten oder Lieferanten Nachricht geben, ohne ihnen Kosten zu verursachen.«

»Am… Tage des Jahres Tausendsechshundertund…fünfzig bezahltes Porto…« war der Text der Quittung, die das Unternehmen Villayers, nach Einfügung von Datum und Betrag, dem Absender als ihm verbleibenden Beleg ausstellte.

Diese Portoquittung, die nur wegen ihres Formates, der handschriftlichen Angaben und des Fehlens einer Gummierung keine Briefmarke in unserem Sinne darstellt, wurde an den zu befördernden Brief, bevor er in einen der Villayerschen Briefkästen geworfen wurde, dergestalt befestigt, dass »der Postbote bei der Zustellung sie genau sehen und leicht von dem Brief loslösen kann«.

Monsieur de Villayer gestattete auch die Beifügung eines unausgefüllten Portozahlscheines neben dem der Beförderung dienenden ausgefüllten, damit der Empfänger antworten konnte, wenn er willens war, ohne sich dabei in Unkosten zu stürzen. Damit schuf er das Urbild des Antwort-Porto-Gutscheins, der bis auf unsere Tage benutzt wird.

              

Die Grundidee der Freimarke war damit geboren

Die von dem Postboten bei der Verwaltung des Villayer'schen Unternehmens abgelieferten Portoquittungen dienten wohl nur Berechnungszwecken. Sie wurden später vernichtet, schon um einen eventuellen Missbrauch durch nochmalige Verwendung auszuschließen.

Unausgefüllte Postquittungen dürften kaum in größeren Mengen gehortet worden sein. Und Villayers Post war nur von kurzer Lebensdauer, denn im Jahre 1662 verlangte bereits, nach Einstellung seines Unternehmens, eine Dame spanischen Ursprungs – Doña Molina y Espinos – ein neues königliches Privileg.

So ist kein einziges »Billet de porte payé« erhalten geblieben, sowenig wie irgendeine der zusätzlichen anderen Quittungen, die der erfindungsreiche Monsieur de Villayer im Justizpalast von Paris vertrieben hatte.

Es waren Vordrucke mit häufig wiederkehrenden Texten und einem freigelassenen Raum zum handschriftlichen Ergänzen durch Eintragung von Datum und Namen. Der Wortlaut war ungefähr wie jener der vorgedruckten »Binnenbriefe« unserer Tage:

»Herrn… Falls Sie nicht binnen drei Tagen den Betrag von… an uns bezahlen…«

Nur ein Text eines solchen Passepartout wurde im Jahre 1838 von dem Vizedirektor der Pariser Postverwaltung, Piron, in seinem Buch Der Postdienst und die Freimachung von Briefen mittels einer Marke veröffentlicht.