Die Zusammenarbeit der Stammesführung, welche letztlich zum Zusammenschluß der Salfranken und der Rheinfranken führte, förderte das Zusammengehörigkeitsgefühl aller innerhalb der Reichsgrenzen lebenden Franken.
Dies äußerte sich in den niedergeschriebenen Volksrechten, der ›Lex Salica‹ und der ›Lex Ripuaria‹. Darin grenzten sich die Mitglieder des fränkischen Volkes gegenüber anderen Stämmen und Ethnien
Die »Lex Salica« (Pactus Legis Salicae, dtsch. → Salisches Recht) ist ein spätantikes Gesetz der Völkerwanderungszeit, das nach traditioneller Auffassung 507–511 auf Anordnung des Merowingerkönigs Chlodwig I. mit dem Adel für die Franken im Frankenreich erlassen wurde.
Die »Lex Ripuaria« (auch Lex Ribuaria) ist eine Sammlung von in Latein verfassten Gesetzestexten, die Anfang des 7. Jahrhunderts während der Herrschaft des austrasischen Königs Dagobert I. für das Gebiet des Herzogtum Ripuarien (Gebiet der Rheinfranken) erschienen ist.
Die Entwicklung von Teilstämmen über den Großstamm bis zur Volksbildung war spätestens mit der Vereinigung von Salfranken und Rheinfranken im Reich abgeschlossen. Danach setzte aber bereits ein Prozess ein, der im 9. Jahrhundert zur sprachlichen Trennung des Volkes führen sollte.
Der Übertritt Chlodwigs I. zum (katholischen) Christentum vollzog eine religiöse Annäherung an die ebenfalls katholische gallorömische Bevölkerung. Die Toleranz gegenüber Heiraten zwischen den Ethnien hatte den Grundstein für eine kulturelle, aber auch (beim Großteil der Salfranken) sprachliche Verschmelzung mit der unterworfenen Bevölkerung gelegt.
Die im heutigen deutsch-niederländischen Sprachraum siedelnden Franken hingegen assimilierten die unterworfene Bevölkerung sowohl sprachlich, als auch kulturell.
Unter den Merowingern kam es in der Folgezeit immer wieder zu internen Machtkämpfen und als Folge davon mehrmals zu Reichsteilungen. Die Merowinger verloren im Laufe des 7. Jahrhunderts immer mehr an Macht und gerieten unter den Einfluss der immer einflussreicheren Hausmeier (lateinisch Maiordomus), also den → »Verwalter des Hauses«.
Im Merowingerreich gewannen die Hausmeier großen Einfluss und bestimmten maßgeblich die Politik des Reiches. Sie übernahmen Zug um Zug die Regierungsgewalt.
Bedeutung erlangte noch einmal der Merowinger Dagobert I. (* um 608 - †639) der zunächst als Herrscher in Austrasien (den östlichen Teil des Fränkischen Reichs im Gegensatz zu Neustrien, dem Westreich). Es kann als Wiege der Karolinger bezeichnet werden.
Dagobert I. wurde 629 König der Franken und herrschte über das Gesamtreich. Angeblich war Dagobert am Tod Chilperichs (einem Sohn seines Halbbruders Charibert II.) beteiligt, doch ist dies nicht sicher. Dagobert hatte nun jedenfalls Burgund und Aquitanien unter seiner Herrschaft. Er war der mächtigste der merowingischen Könige und der meistrespektierte westliche Herrscher seiner Zeit.
Der letzte Merowinger, Childerich III., der 743 formal die Herrschaft erlangte, besaß keine Macht mehr. Er wurde gezwungen, abzudanken und ins Kloster zu gehen. An seiner Stelle ließ sich Pippin der Mittlere 750/51 zum König krönen. Damit endete die Herrscherdynastie der Merowinger.
Danach herrschten die »Pippiniden« Als Pippiniden werden die frühesten bekannten Angehörigen der später Karolinger genannten fränkischen Herrscherfamilie bezeichnet. So waren frühen Karolinger faktisch die Herrscher im Reich, wenngleich die Merowinger weiterhin bis Mitte des 8. Jahrhunderts die Könige stellten.
Der bedeutendste frühe Karolinger war Karl Martell (ein unehelicher Sohn des Hausmeiers Pippin II.), der die Alamannen und Thüringer der Herrschaft der Hausmeier unterwarf. Dadurch gerieten die Bayern in Abhängigkeit zum Frankenreich. Die Alamannen waren eine antike und frühmittelalterliche Bevölkerungsgruppe im westgermanischen Kulturkreis.
Im Jahre 732 besiegte sein Heer die Araber und hinderte sie an einem weiteren Vordringen nach Mitteleuropa.
Unter den Söhnen Karl Martells wurde der letzte merowingische Schattenkönig Childerich III. abgesetzt. Karl Martells Sohn Karlmann ging in ein Kloster, dessen Bruder Pippin wurde im Jahre 751 zum König der Franken gewählt.
Nach Pippins Tod erfolgte eine Reichsteilung unter seinen Söhnen Karl und Karlmann. Letzterer starb aber vor dem Ausbruch von Streitigkeiten. Somit konnte Karl der Große die Macht im Frankenreich übernehmen.
Unter Karl dem Großen, der im Dezember des Jahres 800 zum Kaiser gekrönt wurde und somit das westliche Kaisertum erneuerte, erreichte das Frankenreich seine größte Ausdehnung.
Karl gliederte die Sachsen nach brutal geführten Feldzügen (den sog. »Sachsenkriegen«) seinem Reich ein und dehnte die Grenzen bis in die slawischen Gebiete und bis nach Nordspanien aus.
Das Frankenreich war längst kein »Land der Franken« mehr, sondern ein Vielvölkerreich und umfasste den Kernraum der westlichen Christenheit.
Der Trennungsprozess des Frankenvolkes wurde endgültig deutlich bei der Bündnisbesiegelung zwischen den Enkeln Karls des Großen. Zu nennen sind hier:
Die am 14. Februar 842 gesprochenen »Straßburger Eide« wurden in zwei unterschiedlichen Volkssprachen geleistet, weil die jeweiligen Gefolgsleute die Sprache der anderen Seite nicht (mehr) verstanden!?
Bei dem Trennungsprozess ging es um die Vorherrschaft im Kaiserreich sowie um die Abgrenzung und Konsolidierung ihrer Territorien.
Da Lothar als Ältester den Mittelteil des Reiches samt Kaisertitel geerbt hatte und die Vorherrschaft beanspruchte, verbündeten sich seine Brüder bzw. Halbbrüder gegen ihn.
Karl, der Erbe der westlichen Reichsteile, und Ludwig, der Erbe der östlichen Teile, gegen ihn und besiegten ihn in der Schlacht von Fontenoy (841).
Die »Straßburger Eide« (französisch Serments de Strasbourg, lateinisch Sacramenta Argentariae) vom 14. Februar 842 sind ein bemerkenswertes zweisprachiges Dokument in Althochdeutsch und Altfranzösisch bzw. nach Erkenntnissen der modernen Sprachwissenschaft in einer romanischen Sprache (Langues d’oïl) und einem westgermanischen, fränkischen Dialekt.
Dabei ist umstritten, inwieweit es eine Kontinuität zu den modernen Nationalsprachen gibt. Die Eide sind überliefert als Zitate in einer lateinischen Chronik, die ihrerseits in einer Abschrift aus dem 10. Jahrhundert vorliegt, welche sich in der ›Bibliothèque nationale de France‹ (BnF) in Paris befindet.
Die altfranzösische Version gilt als das erste erhaltene Schriftstück in dieser Sprache überhaupt.
Als schriftlich festgehaltene Eide haben sie Urkundencharakter und gelten als die älteste volkssprachlich überlieferte Urkunde, die eine sprachliche Trennung zwischen dem Ost- und dem Westfrankenreich bezeugt.
Die Teilung war endgültig besiegelt im »Vertrag von Verdun« im Jahre 843.
Die unter Chlodwig I. erstmals vereinten Teilstämme waren fortan sprachlich getrennt und in spätkarolingischer Zeit entstanden schließlich mit West- und Ostfranken zwei getrennte Reiche.
Der Begriff des »Volkes der Franken« trat immer mehr zurück. Im Westen dominierte fortan die galloromanische (altfranzösische) Sprache, im Osten hatten die Fränkischen Mundarten Bestand.
Ein Großteil der Salfranken verschmolz im Volk der Franzosen und Wallonen.
Die in den heutigen Niederlanden und der Region Flandern sowie am Niederrhein verbliebenen Salfranken, sowie die Mosel- und Rheinfranken, gingen später in den Völkern der Deutschen (vor allem im nördlichen Saarland und an der Obermosel), Niederländer, Lothringer, Luxemburger und Flamen auf.
Quellen:rheinische-geschichte.lvr.de; journals.ub.uni-heidelberg.de; it.wikipedia.org;; de.wikipedia.org;